26.05.2020 · Fachbeitrag · Grundstückskauf
Gemischt genutzte Immobilien: Vermengen von Eigen- und Fremdmitteln vermeiden
| Werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise selbst genutzt wird, mit Eigen- und mit Fremdmitteln finanziert, können die Darlehenszinsen bei geschickter Gestaltung größtenteils oder sogar in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden – und nicht bloß anteilig im Verhältnis der Wohn- oder Nutzflächen. Im Prinzip ist das Gestaltungsmodell seit rund 20 Jahren gängige Praxis. Leider kommt es dennoch immer wieder zu Fehlern. Ist das Kind in den Brunnen gefallen, stellt sich die Frage, ob diese Fehler geheilt werden können. Leider hat der BFH dem in jüngster Zeit gleich zweimal eine Absage erteilt. |