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  • · Fachbeitrag · Beratungsschwerpunkte bei Vermietungseinkünften

    Kosten einer Immobilie: Erhaltungsaufwand oder doch nur Anschaffungs- oder Herstellungskosten?

    von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Die Frage, ob Gebäudeaufwendungen zu den sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen gehören oder sich doch nur über die AfA auswirken, führt immer wieder zum Streit mit dem Finanzamt. Der Grund liegt auf der Hand: Der Steuerpflichtige wird in Grenzfällen eher zu Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwand tendieren, um sich den Sofortabzug bzw. eine gleichmäßige Verteilung größerer Aufwendungen auf zwei bis fünf Jahre zu sichern ( § 82b EStDV ). Bei der Einstufung als Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder als anschaffungsnaher Aufwand muss er sich hingegen „in Geduld üben“. |

    1. Begriff der Anschaffungskosten

    Anschaffungskosten sind in erster Linie Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Gebäude zu erwerben. Dazu zählen auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. Diese handelsrechtliche Definition (§ 255 Abs. 1 HGB) gilt auch für das Steuerrecht; und zwar sowohl bei Gewinn- als auch bei Überschusseinkünften.

     

    Anschaffungskosten sind nach der handelsrechtlichen Begriffsdefinition aber auch Aufwendungen, die geleistet werden, um ein erworbenes Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

            

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