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  • 01.01.2005 | Vermögensanlage

    Bewertung von Kapitalprodukten aus aktueller Steuer- und Anlagesicht

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Kreditinstitute nutzen niedrige Zinsen und freundliche Börsen als Anlass zur Kreation neuer Produkte. Privatinvestoren nehmen solche innovativen Anlageideen positiv auf. Dieser Beitrag untersucht einzelne Produkte und gibt, basierend auf der aktuellen Lage am Kapitalmarkt, Gestaltungshinweise für eine auf die Zukunft gerichtete optimale Investitionsentscheidung. 

    1. Blick auf die aktuelle Ausgangslage

    Vor der Bewertung einzelner Produkte erfolgt eine Betrachtung der vorherrschenden Gegebenheiten. Diese muss sowohl steuerliche Aspekte als auch die Tendenzen am Kapitalmarkt enthalten, denn maßgeblich sollte stets die Rendite nach Steuern sein. 

     

    1.1 Steuerliche Situation

    Die seit 2001 sinkenden Steuertarife sowie die seit 2004 geltenden Erleichterungen bei Investmentfonds prägen die Geldanlage positiv. Beide Punkte mindern die Belastung besonders bei zinsintensiven Anlagen. Die geplanten oder bereits realisierten Maßnahmen zur verbesserten Kontrolle von Kapitaleinkünften diesseits (Jahresbescheinigung der Banken) und jenseits der Grenze (EU-Zinsrichtlinie) tangieren steuerehrliche Anleger zwar weniger, sorgen aber durch neue Unterlagen für die Steuererklärung und durch sicherlich noch eine Fülle von Medienberichten für einen erhöhten steuerlichen Beratungsbedarf. 

     

    Die – steuerliche – Unterteilung von Produkten in zwei Anlageformen hat sich kaum verändert. Weniger risikobehaftete Angebote führen in der Regel zu steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen i.S. des § 20 EStG. Spekulativere Wertpapiere ergeben meist Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG; Gewinne können nach einem Jahr steuerfrei gestellt und Verluste nur eingeschränkt verrechnet werden. Eine Zwitterstellung nehmen Finanzinnovationen ein. Anleger sehen in ihnen eher den spekulativen Charakter, die Finanzverwaltung behandelt aber in diesen Fällen auch Kurserträge per Gesetzesdefinition in § 20 Abs. 2 EStG als Kapitaleinnahme.  

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