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  • 03.11.2008 | Verlagerung von Kapitaleinkünften

    Abgeltungsteuer: Modifiziertes Stückzinsmodell unbedingt noch in 2008 ausnutzen!

    von WP StB Dipl.-Kfm. Martin Henkel, Paderborn

    Einnahmen aus der Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen gehören nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG in der Fassung des UntStRefG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen mitveräußert werden und die sog. Stückzinsen besonders in Rechnung gestellt werden. Somit fallen die im Rahmen der Veräußerung solcher Schuldverschreibungen anfallenden Erträge ab 1.1.09 unter die Abgeltungsteuer, und zwar auch dann, wenn die im Rahmen der Anschaffung angefallenen Stückzinsen bis 31.12.08 als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen die Einkommensteuer gemindert haben.  

    1. Grundlagen

    Bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen steht bereits von vornherein fest, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Zinszahlungen zu erfolgen haben. Wird bei Veräußerung des Stammrechts auch der Zinsschein mit veräußert, hat der Erwerber dem Veräußerer den rechnerischen Anteil der Zinsen zwischen Ausgabe bzw. dem letzten Zinszahlungstermin und Veräußerung zu vergüten. Dieser Zinsanteil wird Stückzinsen genannt. Die Stückzinsen stellen im Zeitpunkt der Zahlung negative Einnahmen aus Kapitalvermögen dar und mindern insoweit auch nicht den Sparerfreibetrag von 750/1.500 EUR sowie den Werbungskosten-Pauschbetrag von 51/102 EUR (bis 2008).  

     

    Beispiel

    Kapitalanleger K hat im Jahr 2007 Zinseinnahmen aus Kapitalvermögen von 3.000 EUR und erwirbt am 10.12.07 ein festverzinsliches Wertpapier im Nominalwert von 50.000 EUR, das am 1.2.08 fällig ist und mit 4,5 v.H. verzinst wird. Seit Ausgabe am 1.2.07 bis zum 10.12.07 sind 1.937 EUR Stückzinsen angefallen, die K neben dem Nominalwert an den Veräußerer zu zahlen hat.  

     

    Seine Einnahmen aus Kapitalvermögen 2007 betragen daher 1.063 EUR, die Einkünfte (1.063 ./. 750 ./. 51 = ) 262 EUR.  

     

    Am 1.2.08 werden ihm aus dem Zinscoupon 2.250 EUR Zinsen gutgeschrieben, die bei ihm Einnahmen aus Kapitalvermögen darstellen.  

     

     

    Das sog. Stückzinsmodell hat somit einerseits einen Verlagerungs- und damit einen Zinseffekt, indem die Steuerentstehung in die Zukunft verlagert wird. Darüber hinaus ergibt sich bei entsprechender Planung auch ein Ausgleich von Progressionsspitzen. Nicht zuletzt ist mit dem Stückzinsmodell im Falle von Steuersatzsenkungen ein endgültiger Steuerspareffekt verbunden.  

    2. Auswirkungen im Hinblick auf die nahende Abgeltungsteuer