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  • 02.04.2009 | Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften

    Die wichtigsten Entscheidungskriterien für die optimale Rechtsformwahl - Teil 1

    von Dipl.-Kauffrau (FH) Stefanie Kermelk und Dipl.-Finw. RiFG Dr. Volker Kreft, Bielefeld

    Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 haben sich die Rahmenbedingungen für die Besteuerung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften gravierend verändert. Neben der Einführung der Begünstigung nicht entnommener Gewinne gemäß § 34a EStG und der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % (§ 23 KStG) sind hier insbesondere die Beschränkungen beim Betriebsausgabenabzug von Zins­aufwendungen (§ 8a KStG, § 4h EStG) und beim Verlustabzug (§ 8c KStG) zu nennen. Mit dem MoMiG wurden in 2008 zudem das GmbH-Recht grundlegend reformiert und die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten der Rechtsformwahl erweitert (vgl. Schnitter, GStB 08, 109 ff. bzw. 144 ff.). Diese Veränderungen geben Anlass, sich die Entscheidungskriterien für eine optimale Rechtsformwahl erneut zu vergegenwärtigen. Nur so kann überprüft werden, welche Rechtsform bei Neugründungen sinnvoll ist und ob einem Mandanten im Einzelfall ein Rechtsformwechsel anzuraten ist.  

    1. Synoptischer Überblick als Entscheidungshilfe

    Bei der Frage, welche Rechtsform für den Mandanten zweckmäßig ist, sind gesellschaftsrechtliche, betriebswirtschaftliche und auch steuerrechtliche Entscheidungskriterien eng mit einander verzahnt. Nur eine Gesamtschau aller Aspekte des jeweiligen Einzelfalls bietet die Gewähr für eine optimale Entscheidung. Die nachfolgenden Zusammenstellungen geben hier eine Hilfestellung, indem - unterteilt nach Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften - die wichtigsten gesellschaftsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl gegenüberstellt werden.  

     

    Die synoptische Darstellung verhilft Ihnen zu einem schnellen Überblick und ermöglicht Ihnen einen direkten Vergleich der verschiedenen Kriterien für die jeweilige Rechtsform. In einem ersten Teil werden nachfolgend die gesellschaftsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Entscheidungskriterien näher beleuchtet.  

    2. Gesellschaftsrechtliche Entscheidungskriterien

    Im Mittelpunkt der gesellschaftsrechtlichen Kriterien stehen die Anforderungen an die Gründung einer Gesellschaft und die Fragen der Haftung. Je nach Einzelfall können aber auch die Geschäftsführung/Vertretung der Gesellschaft und die Folgen eines Gesellschafterwechsels (im Erbfall oder bei Veräußerung) von primärer Bedeutung sein.  

     

    3. Betriebswirtschaftliche Entscheidungskriterien

     

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