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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Personengesellschaften

    Der steuerlich steinige Weg aus der Freiberuflersozietät zurück in die Einzelpraxis

    | Nachfolgend wird anhand eines Praxisfalls ein häufig anzutreffender Sachverhalt steuerlich beleuchtet: Ein in einer Einzelpraxis tätiger Freiberufler (oder Gewerbetreibender - es gelten insoweit dieselben Überlegungen) trifft die Entscheidung, sich einer Personengesellschaft anzuschließen. Er bringt seine Praxis gemäß § 24 UmwStG zu Buchwerten in die Gesellschaft ein. Nach einiger Zeit stellen die Beteiligten jedoch fest, dass sie nicht zusammenpassen. Der erst kürzlich in die Gesellschaft aufgenommene Partner scheidet daher wieder aus, erhält beispielsweise seinen Mandantenstamm "zurück" und nimmt seine alte Tätigkeit wieder auf, während die Gesellschaft mit den bisherigen Partnern und ihrem verbliebenen Mandantenstamm weiterarbeitet. Auf den ersten Blick ist man geneigt, das Ausscheiden des Gesellschafters als Realteilung anzusehen, die per Gesetz zu Buchwerten erfolgen muss. Allerdings werden die nachstehenden Ausführungen zeigen, dass hier vielmehr ein Fall der Sachwertabfindung vorliegt, der von der steuerlichen Realteilung abzugrenzen ist. |

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