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  • 01.05.2005 | Pensionszusagen

    „Betriebsprüfungsfalle“ Pensionszusage: Die Krise eröffnet Gestaltungspotenzial

    von Jürgen Pradl, Gerichtlich zugelassener Rentenberater, Ebersberg

    Bundesweit finanzieren 0,5 bis 1 Mio. Geschäftsführer ihre Altersversorgung über eine betriebliche Pensionszusage. Insbesondere bei mittelständischen GmbH`s hat sich dieser Vergütungsbestandteil in den letzten Jahren durchgesetzt. Doch die meisten Zusagen sind leider nicht „wasserdicht“. Bei Betriebsprüfungen drohen daher beachtliche Risiken. Hier müssen Sie frühzeitig gegensteuern. Wie Sie bestehende Versorgungskonzepte neu strukturieren, verhindern, dass Sie dem Betriebsprüfer „ins offene Messer laufen“ und die Krise der Gesellschaft sogar zu Ihrem Vorteil nutzen, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

    1. Ersatz für fehlende Sozialversicherungsrente

    Da GmbH-Geschäftsführer in der Regel nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, müssen sie ihre Altersversorgung über private Vorsorgeplanungen oder betrieblich finanzierte Pensionszusagen aufbauen. Die meisten Geschäftsführer benötigen die aus der betriebliche Pensionszusage resultierende Rente dringend zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards nach ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Dies gilt auch für die Fälle, bei denen die Pensionszusage ursprünglich nur zur Reduzierung der Steuerlast eingerichtet wurde. Denn auch hier hat die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre deutliche Spuren hinterlassen. 

    2. Finanzierungslücken in der Altersversorgung

    Leider kann in der aktuellen Beratungspraxis nur allzu oft beobachtet werden, dass das Finanzierungskonzept der Pensionszusage komplett aus den Fugen geraten ist, da sich die wesentlichen Parameter, die als Grundlage für das Finanzierungskonzept dienten, grundlegend verändert haben (siehe dazu den Beitrag in dieser Ausgabe auf S. 163 ff.). Bei einer grundlegenden Analyse der Versorgungszusage wird dann oft festgestellt, dass die GmbH zum Zeitpunkt des Übertritts des Geschäftsführers in den Ruhestand voraussichtlich nur über rund die Hälfte des Kapitals verfügen wird, das sie zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtung benötigt.  

     

    2.1 Versorgungsrisiko des Geschäftsführers

    Es liegt auf der Hand, dass eine 50-prozentige Unterfinanzierung für den Geschäftsführer privat ein nicht tragbares Versorgungsrisiko darstellt. Die Finanzierung seiner Altersversorgung ist damit nicht gesichert. Vielmehr ist er darauf angewiesen, dass der spätere Unternehmensnachfolger erfolgreich wirtschaftet. Denn dieser muss dann ja aus den Überschüssen der Gesellschaft auch die Rente seines Vorgängers bis zu dessen Ableben bzw. eventuell bis zum Ableben seiner hinterbliebenen Ehefrau finanzieren. 

     

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