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  • 01.07.1996 · Fachbeitrag · Musterfall

    Spaltung von Kapitalgesellschaften -Hürde der Teilbetriebsbedingung

    | Die X-GmbH betreibt einen Möbelgroßhandel. Zum Betriebsvermögen gehört eine Lagerhalle mit Bürotrakt. Die Bilanz weist eine weitere Lagerhalle aus, die seit der Rationalisierung des Unternehmens vermietet ist. Die Anteilseigner A und B (je 50 Prozent Anteile) beabsichtigen, die nicht eigenbetrieblich genutzte Immobilie von dem Großhandel zu trennen. Zu diesem Zweck beschließen sie, die X-GmbH in zwei neue GmbH zu spalten, an denen beide Anteilseigner zu gleichen Teilen beteiligt werden. Die GmbH N1 soll das eigengenutzte Betriebsgrundstück übernehmen und den Großhandel weiterbetreiben. Auf die GmbH N2 soll das vermietete Gebäude übergehen. Die Anteilseigner sind sowohl bei der X-GmbH als auch bei den Nachfolgegesellschaften N1 und N2 zu Geschäftsführern bestellt. Sie fragen nach der günstigsten steuerlichen Behandlung. |

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