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  • 01.03.1995 · Fachbeitrag · Musterfall

    Beteiligung von Kindern an Familien-KG - Widerrufsvorbehalt - Angemessenheit der Gewinnverteilung

    "Soweit eine gesellschaftsvertragliche Regelung steuerlich nicht anerkannt wird (z.B. die Gewinnverteilung), gilt die Einräumung der Beteiligung nur in diesem Umfang als vereinbart. Die Gesellschafter sind verpflichtet, den Gesellschaftsvertrag insoweit anzupassen".