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  • 01.03.1995 · Fachbeitrag · Musterfall

    Beteiligung von Kindern an Familien-KG - Widerrufsvorbehalt - Angemessenheit der Gewinnverteilung

    | "Soweit eine gesellschaftsvertragliche Regelung steuerlich nicht anerkannt wird (z.B. die Gewinnverteilung), gilt die Einräumung der Beteiligung nur in diesem Umfang als vereinbart. Die Gesellschafter sind verpflichtet, den Gesellschaftsvertrag insoweit anzupassen". |

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