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  • 01.05.1996 · Fachbeitrag · Leserforum

    Überstundenvergütung als verdeckte Gewinnausschüttung?

    | Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH vereinbart mit seiner GmbH die Vergütung von Überstunden. Außerdem vereinbart er (steuerfreie) Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Welche steuerlichen Bedenken bestehen gegen eine solche Regelung? |

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