01.06.1997 · Fachbeitrag · Köln FG
Kein Gestaltungsmißbrauch durch inkongruente Gewinnausschüttung
Eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttung stellt keinen Gestaltungsmißbrauch dar. Das gilt selbst dann, wenn dadurch das Verlustvortragsvolumen eines Gesellschafters für Steuererstattungen ausgenutzt wird.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 27,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig