01.05.1998 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Verlustübernahme in Verschmelzungsfällen (§ 12 Abs. 2 und 3 UmwStG)
Die Neuregelung der Verlustübernahme in Verschmelzungsfällen (§ 12 Abs. 2 und 3 UmwStG) und beim Mantelkauf (§ 8 Abs. 4 KStG) durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmensteuerreform hat in der Praxis zu vielen Problemen geführt. Im folgenden Musterfall soll die Problematik und die Wirkungsweise der Neuregelungen kurz dargestellt werden.
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