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  • 08.03.2010 | Kapitalgesellschaften

    Übertragung einer Pensionszusage auf eine Pensionärs-GmbH als Gestaltungsmittel

    von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart

    Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH sorgen in der Praxis häufig für Probleme. Neben der Problematik, unter welchen Voraussetzungen eine Zusage steuerlich wirksam ist, taucht in letzter Zeit immer wieder die Frage auf, wie eine Pensionszusage vorzeitig beendet werden kann, ohne dass der steuerliche Vorteil durch die Besteuerung des kumulierten Zuflusses verloren geht. Im folgenden Musterfall wird aufgezeigt, wie eine Pensionszusage auf eine Pensionärs-GmbH übertragen werden kann, um die eigentliche GmbH an einen fremden Dritten veräußern zu können.  

    1. Sachverhalt

    Am 1.1.88 wurde die A-GmbH gegründet mit A als alleinigem Gesellschafter. Geschäftszweck der GmbH war die Software-Entwicklung und die Wartung von komplexen Firmen-Netzwerken. Da das Geschäft florierte, wurden später noch die Ehefrau des A und seine beiden Kinder mit Anteilen von insgesamt weniger als 30 % an dem Unternehmen beteiligt. Im Jahr 1995 erhielt der am 10.3.50 geborene A in Ergänzung seines Anstellungsvertrages eine Pensionszusage mit folgendem Inhalt:  

     

    • Vereinbartes Pensionsalter: 1.4.15 (Vollendung des 65. Lebensjahres)
    • Höhe der Zusage: 10.000 EUR monatlich
    • Witwenrente: 6.000 EUR monatlich
    • Steigerungssatz der Rente: 1,5 % jährlich.

     

    Die A-GmbH bildete daraufhin eine Pensionsrückstellung in der nach § 6a EStG zulässigen Höhe. Im Jahr 1998 schloss die A-GmbH zur Finanzierung der Pensionsverpflichtung eine Rückdeckungsversicherung ab. Die Rückdeckungsversicherung soll den Kapitalaufbau für die zugesagte Pension betreiben sowie Versorgungsrisiken und einen schwankenden Geschäftsverlauf bei der A-GmbH absichern. Die Rückdeckungsversicherung wurde für den Fall der Insolvenz der A-GmbH an den A verpfändet.  

     

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