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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Steuergestaltung mit ertragsteuerlicher Organschaft nach dem StSenkG

    | Die Abschaffung des Anrechnungsverfahrens und die erstmalige Steuerfreistellung von inländischen Gewinnausschüttungen an steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 8b KStG n.F.) wirkt sich in vielen Fällen positiv aus, und zwar trotz des damit einhergehenden Abzugsverbots für Betriebsausgaben nach § 3c EStG. Allerdings gibt es in der Praxis zahlreiche Sachverhalte, bei denen die Änderungen durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) - ohne weitere Gestaltung - zu steuerlich nachteiligen Folgen führen. Betroffen sind insbesondere Steuerpflichtige (auch Kapitalgesellschaften), die an zwei oder mehr Kapitalgesellschaften beteiligt sind und bei denen eine der Gesellschaften Verluste erwirtschaftet. In solchen Fällen kann sich die Gründung einer ertragsteuerlichen Organschaft anbieten, um die Verluste steueroptimal nutzen zu können. Nachfolgend werden Gestaltungsmöglichkeiten mit Hilfe der ertragsteuerlichen Organschaft aufgezeigt, mit denen auf die Neuregelungen des StSenkG reagiert werden kann. |

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