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  • 30.04.2008 | Investitionszulage

    Neue Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008: Investitionen eventuell vorziehen!

    von RA FASteuerrecht StB Dipl.-Finw. Dr. Bernhard Janssen, Berlin

    Die Investitionszulage erhalten bekanntlich nur bestimmte begünstigte Wirtschaftszweige. Welche Betriebe zu diesem privilegierten Kreis gehören, bestimmt sich nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Bislang war für die Einordnung die Klassifikation von 2003 maßgebend. Zum 1.1.08 hat das Statistische Bundesamt jedoch weitgehend unbemerkt eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige herausgebracht. Diese ist allerdings nicht mehr in gedruckter Form erhältlich, sondern lediglich über das Internet verfügbar (www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Klassifikationen/Klassifikationen.psml). 

     

    Nach der neuen Klassifikation 2008 sind nunmehr eine ganze Reihe von ehemals begünstigten Betrieben nicht mehr investitionszulageberechtigt. Diese Verschärfungen gelten aus Vertrauensschutzgründen (BMF 4.2.08, DB 08, 379) jedoch erst für Investitionen, mit denen der Investor nach dem 31.12.08 beginnt. Alle Betriebe der betroffenen Wirtschaftszweige sollten daher schon jetzt auf die Änderung aufmerksam gemacht werden, damit geplante Investitionen eventuell vorgezogen werden können.  

     

    Betroffen sind vor allem Recycling- und Reparaturbetriebe, die Errichtung von selbst vorgefertigten Gebäuden, die Montage von Ausbauelementen und Dachstühlen, das Verlegen von Tonträgern, die Ausstrahlung von Radio- und Filmbeiträgen im Internet, Hufschmiede, der Aufzug- und Rolltreppeneinbau sowie Umbau und Tuning von Kfz. Eine Liste der betroffenen Wirtschaftszweige finden Sie unter www.iww.de unter der Abruf-Nr. 081235). 

     

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