01.04.1997 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis
Noch einmal: Tantiemerechtsprechung des BFH - wie ist die 50 Prozent-Grenze auszulegen?
2. „Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31.12.96 zu treffen. Längstens bis zu diesem Zeitpunkt ist das bisherige Recht anwendbar ..."
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