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  • 01.07.1996 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis

    Grundstücksschenkung an Ehegatten und anschließende Rückvermietung

    | Erwirbt ein Unternehmer ein Grundstück zur betrieblichen Nutzung, so bildet er notwendiges Betriebsvermögen. Eine spätere Entnahme oder Veräußerung des Grundstücks führt zur Realisierung der stillen Reserven und damit im Regelfall zu einer Gewinnerhöhung. Die drohende Versteuerung der stillen Reserven veranlaßt zu der Überlegung, inwieweit eine betriebliche Nutzung des Grundstücks möglich ist, ohne Betriebsvermögen zu bilden. Hier bietet sich die „Vorschaltung" des Ehegatten an, der dem unternehmerisch tätigen Ehepartner das Grundstück vermietet. Unproblematisch ist die Gestaltung, wenn der vermietende Ehegatte über eigene Mittel verfügt, aus dem er die Anschaffung und den Unterhalt des Grundstücks finanzieren kann. Problematisch wird die „Vorschaltung" aber, wenn der vermietende Ehegatte weder über eigenes Vermögen noch über eigene Einkünfte verfügt. Für den letztgenannten Fall zeigt der Beitrag Gestaltungsmöglichkeiten auf. |

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