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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Überblick über das Alterseinkünftegesetz

    | Das BVerfG hat am 6.3.02 (BStBl II, 618) entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Das BVerfG hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung ab 1.1.05 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Dies ist nun mit dem Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) geschehen. Das Gesetz, das nach vorangegangenem Vermittlungsausschuss am 11.6.04 den Bundesrat passiert hat, kommt grundsätzlich ab dem 1.1.05 zur Anwendung. Gekennzeichnet ist die Neuregelung durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Danach sollen Aufwendungen für die Altersversorgung in Gestalt von Pensionen und Rentenbezügen steuerlich weitgehend absetzbar sein, während die späteren Bezüge voll steuerpflichtig erfasst werden sollen. Das Prinzip ist einfach, seine Umsetzung jedoch wegen zahlreicher Übergangsregelungen ausge- sprochen kompliziert. Von einer Steuervereinfachung im Einkommensteuerrecht kann jedenfalls nicht (mehr) die Rede sein. |

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