· Fachbeitrag · Gehbehinderung
Wer den Nahverkehr nutzen kann, erhält keine Beförderungspauschale
| Eine Beförderungspauschale gibt es nicht, wenn der Antragsteller trotz verschiedener Erkrankungen öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. Dies gilt auch, wenn er sich bei den Fahrten im Nahverkehr besonders umsichtig verhalten muss. Wie Bevollmächtigte pro Beförderungspauschale gegenüber dem Gericht argumentieren können, erklärt dieser Beitrag. |
Sachverhalt
Der 70-jährige Kläger verlangte eine monatliche Beförderungspauschale im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Der schwerbehinderte Kläger (GdB 50) war Rentner und bezog neben seiner Erwerbsminderungs- bzw. jetzt Altersrente aufstockende Leistungen der Grundsicherung.
Als Gesundheitsstörungen lagen vor:
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