01.03.1995 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Grunderwerbsteuer bei formwechselnden Umwandlungen nach dem UmwBerG
Nach dem neuen Umwandlungsgesetz können nunmehr auch Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften und umgekehrt im Wege formwechselnder Umwandlung umgewandelt werden (§§ 191, 202 UmwG).
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