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  • 01.07.1997 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Die Anerkennung des Zwei-Konten-Modelles durchsetzen

    | Bei Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung über Rechtsfragen, die beim BFH anhängig sind, erweist sich die Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks im Steuerbescheid gemäß § 165 AO häufig als probates Mittel, um den praktischen Fortgang des Besteuerungsverfahrens zu gewährleisten. Das Pendant im Rahmen von Einsprüchen ist die Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens bis zum Ergehen der höchstrichterlichen Entscheidung. Auch bei dem Problem der Anerkennung des Zwei-Konten-Modelles wird nicht selten ein entsprechendes Vorgehen von der Finanzverwaltung angeboten. Hier sollten in der Regel jedoch keine Kompromisse eingegangen werden, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen. |

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