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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · FG Niedersachsen

    Aufwendungen für das „Handelsblatt“ können Werbungskosten sein

    Aufwendungen für die Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ können Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sein. Das hat jetzt das Niedersächsische FG entschieden (Urteil vom 9.12.98, IX 606/97). Anders als bei typischen Tageszeitungen sind die Aufwendungen für das „Handelsblatt“ nicht ohne weiteres unter Hinweis auf das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen.