01.07.2000 · Fachbeitrag · FG Hamburg
Kein Erlass von Säumniszuschlägen bei laufender Ausnutzung der Schonfrist
Wer laufend und planmäßig die fünftägige Zahlungsschonfrist ausnutzt, kann nicht mit einem Erlass von Säumniszuschlägen rechnen, wenn die Zahlung ausnahmsweise einmal verspätet beim FA eingeht (FG Hamburg 30.12.99, II 351/99, EFG 2000, 475, rkr.).
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