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  • 11.12.2008 | Erbschaftsteuerreform

    Letzte dringende Handlungsempfehlungen vor dem Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform

    von Dr. Rüdiger Gluth, RA/FASt, Partner der Sozietät Jarosch & Partner, Düsseldorf

    Der Bundestag hat am 27.11.08 in 2. und 3. Lesung das Erbschaftsteuerreformgesetz verabschiedet. Die Zustimmung im Bundesrat am 5.12.08 (nach Redaktionsschluss!) gilt als sicher. Damit steht einem Inkrafttreten zum 1.1.09 grundsätzlich nichts mehr im Wege. Für den Berater stellt sich jetzt, wie so häufig im Steuerrecht, noch kurz vor dem Jahreswechsel die Frage, bei welchen Mandaten in diesem Jahr noch Handlungsbedarf besteht. Der folgende Beitrag zeigt beratungsrelevante Fallgruppen auf, bei denen geprüft werden sollte, ob eine Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge noch in diesem Jahr (bis zum 31.12.08) angezeigt ist.  

    1. Vermögensübertragungen bei Erwerben nach den
    Steuerklassen II und III

    Bereits die zukünftigen Steuersätze in der Gesamtschau zeigen (§ 19 ErbStG), dass Erwerber der Steuerklasse I begünstigt werden, während die Personen der Steuerklassen II und III benachteiligt werden.  

     

    Steuersätze ab 1.1.09

    Wert des steuerpflichtigen Erwerbs  

    StKl. I  

    StKl. II  

    StKl. III  

    75.000 EUR  

    7 %  

    30 %  

    30 %  

    300.000 EUR  

    11 %  

    30 %  

    30 %  

    600.000 EUR  

    15 %  

    30 %  

    30 %  

    6.000.000 EUR  

    19 %  

    30 %  

    30 %  

    13.000.000 EUR  

    23 %  

    50 %  

    50 %  

    26.000.000 EUR  

    27 %  

    50 %  

    50 %  

    und darüber  

    30 %  

    50 %  

    50 %  

     

     

    Zwar werden die Freibeträge sämtlicher Steuerklassen erhöht. Allerdings tritt die Erhöhung in unterschiedlichem Umfang ein. Während die Steuerklasse I von einem erheblichen Anstieg profitiert, kann bei den Steuerklassen II und III von einer bedeutsamen Erhöhung der Freibeträge keine Rede sein. Sie werden letztlich die Steuermindereinnahmen, die bei der Steuerklasse I eintreten, zu tragen haben.  

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