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  • 01.08.2007 | Bundesfinanzministerium

    Eindämmung der Normenflut? – Nachdenkliches zum aktuellen BMF-Schreiben

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund

    Bereits im Jahr 2003 verdeutlichte die Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der Fraktion der FDP recht eindrucksvoll, wie wenig das Attribut „einfach“ auf das deutsche Steuerrecht anzuwenden ist (BT-Drs. 15/1548, 16.9.03). Heißt es hier doch, dass die Zahl der Steuergesetze, die neben ihrem außersteuerlichen Regelungsgehalt auch Vorschriften zur Besteuerung enthalten, unbezifferbar sei. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass es ausweislich der Bundesdatenbank „VV-Steuer“ 2.042 gültige – im BStBl I veröffentlichte – BMF-Schreiben gab, zuzüglich 1.193 BMF-Schreiben, die eine zeitliche Beschränkung in ihrer Anwendung aufweisen. Darüber hinaus werden 1.618 nicht im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlichte BMF-Schreiben in der Datenbank nachgewiesen. Dieser Normenflut versucht man nunmehr durch eine aktuelle Anweisung (BMF 29.3.07, IV C 6 - 1000/07/0018, Abruf-Nr. 072133) Herr zu werden. Jedoch muss man bei näherer Betrachtung feststellen, dass die Bemühungen ins Leere, wenn nicht sogar in die entgegengesetzte Richtung laufen. 

    1. BMF-Schreiben vom 7.6.05

    Schon vor zwei Jahren wollte das BMF (7.6.05, IV C 6 – O 1000 – 86/05, BStBl I, 717) das „Anweisungsdickicht“ erstmalig lüften. Auf einen Schlag wurden unter der Überschrift „Eindämmung der Normenflut“ ca. 1.000 BMF-Schreiben aufgehoben, die vor dem 1.1.80 ergangen sind. Weiter gültig blieben immerhin 134 BMF-Schreiben aus der Zeit vor 1980! Darüber, ob diese wirklich alle so bedeutsam sind, dass sie weiter gültig bleiben müssen, wird sich trefflich streiten lassen. So scheint es fast undenkbar, dass zum Beispiel die Auswirkungen der Umsatzsteuererhöhungen zum 1.1.78 oder zum 1.7.79 für aktuelle Steuerfestsetzungen von Bedeutung sein können. 

    2. BMF-Schreiben vom 29.3.07

    Nunmehr hat das BMF auch den Zeitraum 1980 bis 2004 überprüft und macht in der Pressemitteilung vom 30.3.07 Hoffnung auf eine Steuervereinfachung: „… Auf Bundesebene sind ca. 3.500 BMF-Schreiben auf ihre Aktualität geprüft worden. In Abstimmung mit den Ländern wurde festgestellt, dass von den rd. 3.500 Bundesanweisungen lediglich rund 1.000 BMF-Schreiben über den 31.12.04 hinaus Gültigkeit behalten. … Der Bund reduziert damit im Ergebnis seinen aktuellen Bestand von Verwaltungsanweisungen für die Jahre ab 2005 auf einen Schlag um 72 v.H. Auf Landesebene kommen die Erlasse der Länder und die Verfügungen ihrer nachgeordneten Behörden hinzu, die auf diese BMF-Schreiben Bezug genommen haben und nicht bereits im Rahmen eigener Rechtsbereinigungsverfahren aufgehoben wurden. … Dies ist ein weiterer Schritt zu einem umfassenden Bürokratieabbau, der mittels einer spürbaren Reduzierung der Normenflut von Steuer-Verwaltungsvorschriften erreicht wird.“ 

     

    Das neue BMF-Schreiben (IV C 6 – O 1000/07/0018 – DOK 2007/0145039, BStBl I, 369) selbst gleicht in Text und Aufbau dem Schreiben vom 7.6.05. Insbesondere enthält es ebenfalls eine Positivliste der BMF-Schreiben, die weiterhin ihre Gültigkeit behalten sollen. Alle Verwaltungsanweisungen des Bundes, die nicht auf dieser Liste stehen, sollen für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.04 verwirklicht werden, nicht mehr angewendet werden. Ländererlasse, die auf diesen nicht mehr anwendbaren BMF-Schreiben beruhen, sollen damit ebenfalls außer Kraft gesetzt sein. 

     

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