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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Zwingender Wechsel zur Bilanzierung bei Einbringung nach § 24 UmwStG?

    | Erfolgt anlässlich einer Einbringung nach § 24 UmwStG ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 nach § 4 Abs. 1 EStG, so kommt für den entstandenen Übergangsgewinn eine billigkeitsweise Verteilung auf drei Jahre nicht in Betracht. Diese Aussage des BFH überrascht nicht weiter, da sie der bisherigen Rechtsprechung entspricht. Bemerkenswert ist jedoch die in der Urteilsbegründung nur beiläufig geäußerte These, dass es einer Einbringungsbilanz in den Fällen einer Buchwerteinbringung nach § 24 UmwStG gar nicht bedürfe. Der nachfolgende Beitrag analysiert diesen Hinweis und seine möglichen Folgen (BFH 13.9.01, IV R 13/01). (Abruf-Nr. 020013) |

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