01.11.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Vererblichkeit des Verlustabzugs erneut auf dem Prüfstand
Der XI. Senat des BFH hat beim I. Senat und beim VIII. Senat angefragt, ob diese an der Auffassung festhalten, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann (BFH 10.4.03, XI R 54/99). (Abruf-Nr. 032049)
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