01.05.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Mietvertrag im Zusammenhang mit Wohnrecht ist grundsätzlich nicht missbräuchlich
Mit drei Urteilen vom 10. und 17.12.03 hat sich der BFH zu der Frage geäußert, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Neben- oder Nacheinander von Wohnrecht und Mietvertrag einen Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO begründet. Für zwei Sachverhaltsgestaltungen hat der BFH einen Gestaltungsmissbrauch verneint (IX R 12/01, IX R 60/98), bei einer dritten Sachverhaltsvariante (IX R 56/03) dagegen die Voraussetzungen des § 42 AO bejaht (BFH 10.12.03, IX R 12/01; BFH 17.12.03, IX R 60/98 u. IX R 56/03, Abruf-Nr. 040876 - 040878).
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