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  • 01.09.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Kapitalgesellschaft hat keine außerbetriebliche Sphäre

    | Der BFH hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß eine Kapitalgesellschaft nicht über eine außerbetriebliche Sphäre verfügt. Außerdem hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, in welchem Verhältnis die Vorschriften über nicht abziehbare Ausgaben § 4 Abs. 5 EStG zur verdeckten Gewinnausschüttung § 8 Abs. 3 S. 2 KStG stehen. |

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