01.10.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Innergemeinschaftliche Lieferungen an Kunden mit falscher USt-Id-Nummer
Innergemeinschaftliche Lieferungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Allerdings muß die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer USt-IdNr. des Leistungsempfängers stimmen. Der leistende Unternehmer kann sich nicht darauf berufen, er habe insoweit auf die Richtigkeit der Angaben seines Geschäftspartners vertraut.
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