01.03.1995 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Grundsatzentscheidung zur Behandlung des Liquidationserlöses, wenn die Gesellschaftsanteile sich im Betriebsvermögen des..
In seiner Urteilsbegründung nimmt er auch zu dem Problem Stellung, ob die Einlage von Anteilen in ein Betriebsvermögen im Zuge der Liquidation als Gestaltungsmißbrauch im Sinne von § 42 AO anzusehen ist. Im vorliegenden Fall verneint der BFH diese Frage ausdrücklich. Dies deshalb, weil sich vor Überführung aller Gesellschaftsanteile des Gesamthandsvermögens ein Teil der Anteile im Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters befand und deshalb bereits eine 100 %ige Beteiligung an der GmbH im steuerlichen Betriebsvermögen der KG gegeben war.
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