Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Gewerbesteuer-Ersparnis durch Zwischenschaltung einer GmbH

    | Aus Gründen der Gewerbesteuer-Ersparnis wird der Grundbesitz eines Unternehmens oftmals auf eine vermögensverwaltende Personen- oder Kapitalgesellschaft (Besitzgesellschaft) ausgegliedert und an das Unternehmen (Betriebsgesellschaft) zurückverpachtet. Der Vorteil: Wenn durch die Trennung von Betriebs- und Besitzgesellschaft keine Betriebsaufspaltung begründet wird, mindern die Pachtzinsen einerseits die Gewerbesteuer der Betriebsgesellschaft und sind andererseits bei der Besitzgesellschaft nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG von der Gewerbesteuer freigestellt. Fraglich ist jedoch stets, ob der Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters der Besitzgesellschaft dient. In diesem Fall greift die Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nach Satz 5 der Vorschrift nicht. Mit einem derartigen Fall hat sich der BFH in seinem Urteil vom 15.5.99 (BStBl II, 532) beschäftigt und eine interessante Gestaltung ermöglicht. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents