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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof/ Europäischer Gerichtshof

    Vorsteuerabzug bei Betriebsgebäuden auch hinsichtlich der eigenen Wohnung?

    Befindet sich im Betriebsgebäude auch die Wohnung des Unternehmers, so kann dieser die Wohnung seinem Unternehmensvermögen zuordnen. Allerdings ist die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nach § 4 Nr. 12a UStG steuerfrei, so dass ein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht möglich ist. Auch eine Option zur Umsatzsteuerpflicht i.S. des § 9 UStG ist ausgeschlossen. Der BFH hat nunmehr Bedenken, ob diese bisherige Sichtweise EG-konform ist: Mit Beschluss vom 25.5.00 hat er dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit dem EG-Recht vereinbar sei, dass auf Grund der zuvor dargestellten Auslegung dem Unternehmer hinsichtlich des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Anteils an einem Betriebsgebäude der Zugang zum Vorsteuerabzug verwehrt bleibe (Az. V R 39/99). (Abruf-Nr. 000770)