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  • 01.03.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Einräumung eines Nießbrauchs zur Finanzierung der Ausbildung eines Kindes ist steuerlich anzuerkennen

    | Die Eltern dürfen ihrem Kind ein Nießbrauchsrecht an einer vermieteten Immobilie einräumen, damit dieses aus den Mieteinnahmen seine Ausbildung finanzieren kann. Die Gestaltung ist steuerlich auch dann anzuerkennen, wenn das Kind im Zeitpunkt der Bestellung des Nutzungsrechts noch minderjährig ist. Unschädlich ist auch eine zeitlich befristete Einräumung des Nutzungsrechts von zunächst nur wenigen Jahren. Dem Urteil des BFH vom 25.4.95 lag folgender Sachverhalt zugrunde: |