Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Eigenheimzulage nur entsprechend dem jeweils erworbenen Miteigentumsanteil

    | Erwirbt ein Steuerpflichtiger, der bereits Miteigentümer einer eigengenutzten Wohnung ist, einen weiteren Anteil hinzu, so erhält er für den hinzuerworbenen Anteil nicht die volle Eigenheimzulage. Vielmehr wird der Fördergrundbetrag (5.000 DM bei Neubauten/2.500 DM bei „Gebrauchtobjekten“) nur anteilig entsprechend dem hinzuerworbenen Miteigentumsanteil gewährt (BFH 6.4.2000, IX R 90/97). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents