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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Dividendenstripping ist kein Gestaltungsmissbrauch

    | In einer bemerkenswerten Entscheidung hat der BFH das sogenannte Dividendenstripping als zulässig beurteilt und die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs ausdrücklich verneint (Urteil vom 15.12.99, I R 29/97, DStR 2000, 462). |

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