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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Bei Wehr-/Zivildienst gezahltes Entlassungsgeld kann das Kindergeld kosten

    | Für die Vergünstigungen des Familienleistungsausgleichs sind bei volljährigen Kindern deren Einkünfte und Bezüge oft das entscheidende Problem, denn trotz der wiederholten Anhebung des Jahresgrenzbetrags (aktuell: 7.188 EUR) liegt ein Kind mit seiner Ausbildungsvergütung häufig in der Nähe dieser Schwelle. Da kann das bei Beendigung von Wehr- oder Ersatzdienst gezahlte Entlassungsgeld das „Zünglein an der Waage“ sein, wenn man es - wie von der Finanzverwaltung vertreten - wirtschaftlich der Zeit nach diesem Dienst zuordnet. Die Hoffnung auf eine gegenteilige Ansicht der Rechtsprechung hat nun der BFH in seiner Entscheidung vom 14.5.02 zunichte gemacht, indem er sich der Verwaltungsmeinung weitestgehend angeschlossen hat (BFH 14.5.02, VIII R 57/00). (Abruf-Nr. 020960) |

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