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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Der Auftragsbestand beim Unternehmenskauf

    Bei einem Unternehmenskauf kann es sinnvoll sein, dass der übernommene Auftragsbestand im Kaufvertrag gesondert beziffert wird. Der Auftragsbestand stellt dann ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar, das vom Geschäftswert abzugrenzen ist. Folge: Im Regelfall kann der Auftragsbestand wesentlich schneller abgeschrieben werden als der Geschäftswert, dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vom Gesetzgeber mit 15 Jahren festgelegt wurde (§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG).