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  • 01.06.1999 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Ungeahnte Steuervorteile durch die Bagatellgrenze für Schuldzinsen

    | Die Neuregelung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug (Stichwort „Zwei-Konten-Modell“) wird sicherlich so manchem Arzt oder dessen steuerlichen Berater schlaflose Nächte bereitet haben. Bei genauerer Betrachtung wird man jedoch feststellen, daß die Neuregelung zumindest in Einzelfällen ungeahnte Steuervorteile verschaffen kann. Hat beispielsweise ein Arzt als „braver Steuerbürger“ bislang das Zwei-Konten-Modell nicht genutzt, obwohl er ein privates Einfamilienhaus gebaut hat, so sollte er prüfen, ob er einen Teil seiner Finanzierung nun über ein betriebliches Girokonto laufen lassen kann. Aufgrund der Bagatellgrenze des § 4 Abs. 4a Nr. 4 EStG kann die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach der Zinszahlstaffelmethode nämlich unterbleiben, wenn die Schuldzinsen insgesamt nicht mehr als 8.000 DM betragen. |

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