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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Anteilsveräußerung

    Einbringung und anschließende Veräußerung einer GmbH-Beteiligung

    | Der Mehrheitsgesellschafter einer GmbH, dessen Anteile nicht einbringungsgeboren sind, kann bei einer anstehenden Veräußerung seiner Beteiligung möglicherweise von der Steuerfreiheit des § 8b Abs. 2 KStG profitieren. Dazu muss die Beteiligung zunächst zu Buchwerten in eine andere GmbH eingebracht werden. Anschließend kann die Beteiligung durch die neue GmbH - im Prinzip sogar ohne Einhaltung einer Mindestfrist - steuerfrei veräußert werden. Welche Stolpersteine dabei zu beachten sind, erläutert der nachstehende Musterfall. |

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