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  • 08.10.2008 | Abschreibungsmöglichkeiten

    Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA als Instrument zur Steuergestaltung nutzen

    von Dr. Hans-Jörg Pflüger, Stuttgart

    Durch das Gesetz zur Unternehmensteuerreform 2008 wurden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des § 7g EStG komplett neu definiert. Auch in Zukunft haben dadurch kleine und mittlere Betriebe die Möglichkeit, Abschreibungspotenzial zeitlich vorzuverlagern und so die steuerliche Belastung auftretender Gewinnspitzen auszugleichen.  

     

    1. Verhältnis von Investitionsabzugsbetrag zu Sonderabschreibung

    Wie bisher unterscheidet der neugestaltete § 7g EStG zwei Alternativen,  

    • die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (möglich ab VZ 2007)
    • und die Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung (möglich ab VZ?2008).

     

    Allerdings unterscheidet sich die Neuregelung teilweise erheblich von der bis einschließlich VZ 2006 möglichen Ansparabschreibung (§ 7g EStG-alt). Wichtigster Unterschied ist, dass man nach der Neuregelung Sonderabschreibungen nach der Investition auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn im Vorfeld kein Investitionsabzugsbetrag gebildet worden ist. Bei der Altregelung war dies hingegen zwingend erforderlich.  

     

    2. Welche Unternehmen können den neuen § 7g EStG nutzen?

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