08.05.2012 · Nachricht aus FK · BGH
Im Januar 92 wurde Frau Dr. Hahne zur Richterin am BGH ernannt und dem für Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen. Im April 99 übernahm sie den stellvertretenden Vorsitz in diesem Senat und im November 01 dessen Vorsitz.
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25.04.2012 · Nachricht aus FK · Förderung der Familien
Das Betreuungsgeld ist eine staatliche Geldleistung an die Eltern, die in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes dieses zu Hause in Vollzeit erziehen. Es ist für diejenigen gedacht, die keine Fremdbetreuung, also keinen Krippenplatz (keine Kindertagesstätte) in Anspruch nehmen wollen. Das Betreuungsgeld soll voraussichtlich ab dem Jahr 2013 geleistet werden. Es ist innerhalb der Regierung aber stark umstritten.
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20.04.2012 · Fachbeitrag aus FK · Umgangsrecht
1. Die Vollstreckung eines Umgangstitels nach § 89 Abs. 1 FamFG durch Festsetzung eines Ordnungsmittels gegen den betreuenden Elternteil setzt eine hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Umgangsrechts voraus. Dafür ist eine genaue und erschöpfende Bestimmung über Art, Ort und Zeit des Umgangs erforderlich. Nicht erforderlich sind hingegen detailliert bezeichnete Verpflichtungen des betreuenden Elternteils, etwa zum Bereithalten und Abholen des Kindes. 2. Die Vollstreckung nach § ...
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19.04.2012 · Fachbeitrag aus FK · Externe Teilung
Der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i.V. mit § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu zahlende Ausgleichswert ist grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen (BGH 7.9.11, XII ZB 546/10, FamRZ 11, 1785, Abruf-Nr. 113430 ).
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18.04.2012 · Fachbeitrag aus FK · Auskunftserteilung
Zur Höhe der Beschwer, wenn der Unterhaltspflichtige und sein Ehegatte steuerlich zusammen veranlagt werden und der Unterhaltspflichtige zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides verurteilt worden ist (BGH 9.11.11, XII ZB 212/11, FamRZ 12, 204, Abruf-Nr. 114163 ).
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17.04.2012 · Fachbeitrag aus FK · Ergänzungspflegschaft
1. Bei der Anordnung der Ergänzungspflegschaft und der Bestellung eines Ergänzungspflegers handelt es sich um verschiedene Verfahrensgegenstände, für die die Beschwerdeberechtigung gesondert zu beurteilen ist. 2. Das im Verfahren über die familiengerichtliche Genehmigung einer Erbausschlagung zum Ergänzungspfleger bestellte Jugendamt ist gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft nicht beschwerdeberechtigt. (BGH 23.11.11, XII ZB 293/11, n.v, Abruf-Nr. 120103 )
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16.04.2012 · Fachbeitrag aus FK · Kindesunterhalt
Immer wieder kommt es vor, dass ein Elternteil, der ein noch minderjähriges Kind betreut, neben dem Betreuungs- auch den Barunterhalt bezahlt oder dass ein Elternteil für ein volljähriges Kind den Barunterhalt in voller Höhe alleine leistet und nach den Möglichkeiten fragt, vom anderen Elternteil Ersatz zu verlangen.
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13.04.2012 · Fachbeitrag aus FK · Kindesunterhalt
Es ist nicht zu beanstanden, einem Elternteil gegenüber dem Unterhaltsanspruch seines erwachsenen Kindes, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, einen ebenso erhöhten angemessenen Selbstbehalt zu belassen, wie ihn die unterhaltsrechtlichen Tabellen und Leitlinien für den Elternunterhalt vorsehen (BGH 18.1.12, XII ZR 15/10, FamRZ 12, 530, Abruf-Nr. 120578 ).
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13.04.2012 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
Das Vollstreckungsgericht kann in Verbraucherinsolvenzverfahren anordnen, dass bei der Festlegung der Pfändungsfreigrenze unterhaltsberechtigte Ehepartner unberücksichtigt bleiben (BGH 3.11.11, XII ZB 46/11, n.v., Abruf-Nr. 121034 ).
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11.04.2012 · Nachricht aus FK · Kindeswohl
Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention am 5.4.92 ratifiziert. Sie legt weltweit wesentliche Standards zum Schutz von Kindern fest und stellt elementare Grundsätze auf: Das Recht auf Überleben, das Recht auf Entwicklung, die Nichtdiskriminierung und die Wahrung der Interessen der Kinder und deren gesellschaftlicher Beteiligung.
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