20.08.2012 · Fachbeitrag aus FK · Kindesunterhalt
Für die Verwendung einer arbeitsrechtlichen Abfindung zur Aufstockung des für die Bemessung des Unterhalts für das minderjährige Kind maßgeblichen Einkommens des Unterhaltspflichtigen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie beim Ehegattenunterhalt (BGH 18.4.12, XII ZR 66/10, FamRZ 12, 1048, Abruf-Nr. 121624 ).
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20.08.2012 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
1. Hat der Unterhaltspflichtige nach dem unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbaren Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten und hat er im Anschluss daran eine neue Arbeitsstelle mit dauerhaft geringerem Einkommen gefunden, so ist die Abfindung bis zur Höchstgrenze des Bedarfs aufgrund des früheren Einkommens grundsätzlich für den Unterhalt zu verwenden (im Anschluss an BGHZ 172, 22 = FamRZ 07, 983 und FamRZ 10, 1311; teilweise Aufgabe von Senatsurteil BGHZ 153, 358 = FamRZ 03, ...
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20.08.2012 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
1. Beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren ist zuerst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise sichergestellt werden könnte (im Anschluss an BGHZ 180, 170 = FamRZ 09, 770). 2. An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere aus kindbezogenen Gründen erforderlichen Darlegungen (hier: bei drei minderjährigen Kindern von der Unterhaltsberechtigten zu leistenden ...
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30.07.2012 · Nachricht aus FK · Berufsrecht
Die Interessen eines unterhaltsberechtigten Kindes stehen grundsätzlich im Widerspruch zu denjenigen seiner Eltern, die Unterhalt schulden, § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB (BGH 23.4.12, AnwZ (Brfg) 35/11, n. v.).
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20.07.2012 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
1. Die geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Kinderbetreuung und ein damit verbundener Arbeitsplatzwechsel begründen keinen ehebedingten Nachteil (im Anschluss an Senatsurteile FamRZ 10, 1971; BGHZ 186, 1 = FamRZ 10, 1238 und FamRZ 11, 1377). Die Zeit der vorehelichen Kinderbetreuung ist auch nicht der Ehedauer zuzurechnen. 2. Ein ehebedingter Nachteil kann sich allerdings aus der Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung ergeben, soweit ein Ehegatte mit Rücksicht auf die ...
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20.07.2012 · Fachbeitrag aus FK · Zugewinnausgleich
Der BGH hat in einem obiter dictum zur Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich entschieden, dass eine latente Steuerlast auch bei der Bewertung anderer Vermögensgegenstände (z.B. bei Grundstücken, Wertpapieren oder Lebensversicherungen) zu berücksichtigen ist (BGH FamRZ 11, 1367 ff.). Maßgebend ist die bei unterstellter Veräußerung zum Stichtag entstehende Steuerlast. Dies birgt Haftungsrisiken für den Anwalt.
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