20.04.2015 · Fachbeitrag aus FK · Kindesunterhalt
Ob und in welcher Höhe Schulden des Unterhaltspflichtigen zu beachten sind, ist nach der allgemeinen Regel des § 1603 BGB zu entscheiden, der in Abs. 1 die Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners vorsieht. Andererseits dürfen die anderen Verbindlichkeiten auch nicht ohne Rücksicht auf die Unterhaltsinteressen getilgt werden. Vielmehr bedarf es eines Ausgleichs der Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubigern. Dazu im Einzelnen:
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20.04.2015 · Fachbeitrag aus FK · Verfahrensrecht
Oft sind die Anfechtungen von Kostengrundentscheidungen unzulässig. Die Voraussetzungen sind in den verschiedenen Verfahrensarten unterschiedlich. Dazu im Einzelnen:
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15.04.2015 · Nachricht aus FK · Betreuungsrecht
Die Erforderlichkeit einer Betreuung kann im Einzelfall fehlen, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine „Unbetreubarkeit“ vorliegt. Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist jedoch Zurückhaltung geboten (BGH 28.1.15, XII ZB 520/14).
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14.04.2015 · Nachricht aus FK · Betreuungsrecht
Auch im Bereich der Vermögenssorge kann die Erforderlichkeit der Betreuung nicht allein mit der subjektiven Unfähigkeit des Betreuten begründet werden, seine diesbezüglichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Vielmehr muss aufgrund konkreter tatrichterlicher Feststellungen die gegenwärtige Gefahr begründet sein, dass der Betreute einen Schaden erleidet, wenn man ihm die Erledigung seiner vermögensrechtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich selbst überließe (BGH 21.1.15, XII ZB ...
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08.04.2015 · Nachricht aus FK · Trennung und Scheidung
Hat ein Ehegatte dem anderen die Aufnahme von Bankkrediten durch Einräumung von dinglichen Sicherheiten ermöglicht, kann er nach Scheitern der Ehe Befreiung von solchen Verbindlichkeiten nach den Regeln des Auftragsrechts verlangen. Die Geltendmachung des Befreiungsanspruchs unterliegt jedoch Einschränkungen, die sich als Nachwirkung der Ehe sowie nach Treu und Glauben ergeben (BGH 4.3.15, XII ZR 61/13).
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02.04.2015 · Nachricht aus FK · Rentnerscheidung
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die Versorgungsbezüge eines ausgleichspflichtigen Beamten oder Soldaten nach rechtskräftig durchgeführtem Versorgungsausgleich sofort gekürzt werden, auch wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte zu diesem Zeitpunkt noch keine Versorgungsleistung bezieht. Diese Wirkung des Versorgungsausgleichs beruht auf der Verselbständigung der Versorgungsanrechte, die infolge der ausgleichsbedingten Teilung jeweils eigenständigen, voneinander unabhängigen ...
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