Das FG Düsseldorf (14.10.21, 11 K 3144/15 E, EFG 22, 39, Urteil; Rev. BFH X R 10/22; Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Beiträge an einen Solidarverein, der Leistungen in Krankheitsfällen gewährt, nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können, wenn auf die Leistungen kein Rechtsanspruch besteht.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage.
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zum Spekulationsgewinn durch Erbauseinandersetzung,
Das FG Niedersachsen (14.12.22, 9 K 17/21; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit Aufwendungen für die Durchführung von Funktionstraining (ärztlich verordnete Wassergymnastik) in einem Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig sind.
Mit Urteil vom 22.9.22 (1 K 17/20; Rev. BFH IV R 29/22, Einspruchsmuster ) hatte das FG Niedersachsen über mehrere Fragestellungen im Zusammenhang mit der körperschaftsteuerlichen Organschaft zu entscheiden.
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die erneute EuGH-Vorlage zweier die Organschaft betreffenden Entscheidungen.