Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten.
Kann das vom Arbeitgeber überlassene Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der nach der 1 %-Regelung ermittelte geldwerte Vorteil für jeden ...
Das FG Niedersachsen (20.9.23, 4 K 20/23; Rev. BFH VI R 18/23, Einspruchsmuster ) hat erstmals zu der Frage Stellung genommen, wann eine Bildungseinrichtung „außerhalb eines Dienstverhältnisses“ i. S. v.
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In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Änderungsbefugnis bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten und zum ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Anonymitätsgrundsatz und das Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung.
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
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Das FG Münster (11.5.23, 8 K 998/21 GrE; Rev. BFH II R 16/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Anwendung des § 16 Abs. 2 (im Streitfall: Nr. 3) GrEStG nicht voraussetzt, dass es sich bei dem vorausgegangenen Erwerbsvorgang um einen steuerpflichtigen Erwerbsvorgang nach § 1 GrEStG gehandelt hat. Die Befreiungsvorschrift ist danach vielmehr auch dann anwendbar, wenn nur der Rückerwerb steuerpflichtig ist.