Das FG Rheinland-Pfalz (26.1.23, 6 K 1165/21; Rev. BFH III R 2/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass einem Elternteil (ohne sein Zutun erbrachte) Betreuungsleistungen anderer Familienangehöriger (im Streitfall: Großeltern) nicht zugerechnet werden können mit der Folge, dass dieser Elternteil der Übertragung des BEA-Freibetrags auf den anderen Elternteil auch nicht widersprechen kann.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren.
Die für Verträge zwischen nahen Angehörigen geltenden Grundsätze des Fremdvergleichs sind nach einer Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern (16.3.23, 2 K 385/18; Rev. BFH X R 5/24, Einspruchsmuster ) auch auf Verträge zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anzuwenden.
Nach Auffassung des FG Münster (25.6.24, 14 K 1085/23 E; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) stellen Aufwendungen für eine (Auslands-)Adoption keine außergewöhnlichen Belastungen i. S. d. § 33 EStG dar.
Kann der Erwerber einer Photovoltaikanlage durch die mit Wirkung zum 1.1.22 in Kraft getretene Gesetzesänderung durch das JStG 2022 vom 16.12.22 ab dem VZ 2022 eine – gewinnerhöhende – Hinzurechnung i. S. d.
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Aktuell hatte sich das FG Baden-Württemberg (28.11.23, 8 K 1180/21; Rev. BFH X R 4/24, Einspruchsmuster ) mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Ansprüchen aus der Insolvenzanfechtung nach Betriebsaufgabe zu befassen und in diesem Zusammenhang konkret mit der Frage, ob Einnahmen aus der Insolvenzanfechtung nach einer Betriebsaufgabe bereits in der Aufgabebilanz als Forderungen zu bilanzieren oder als nachträgliche Betriebseinnahmen zu erfassen sind.