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  • 02.08.2023 · Nachricht · Verfahrensrecht

    Anwendung der Zugangsvermutung bei regelmäßiger zweitägiger Zustellungspause des privaten Postdienstleisters

    | Versendet eine Finanzbehörde einen Verwaltungsakt (etwa Steuerbescheid oder Einspruchsentscheidung) durch einen Postdienstleister, der regelmäßig nur an fünf Tagen der Woche Post zustellt, und liegen deshalb nach dem Absendetag innerhalb der nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO geltenden Drei-Tages-Frist regelmäßig zwei zustellungsfreie Tage, findet die durch § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO normierte Zugangsvermutung keine Anwendung (FG Berlin-Brandenburg 24.8.22, 7 K 7045/20, EFG 23, 81; Rev. BFH VI R 18/22, Einspruchsmuster ). Dies soll unabhängig davon gelten, ob der Empfänger berechtigte Zweifel gegen den nach der Zugangsvermutung berechneten Bekanntgabezeitpunkt erhoben hat. |