Die Anschaffungskosten für Goldbarren, mit denen hauptsächlich ein Sicherungszweck verfolgt wird, sind im Jahr der Anschaffung nach Auffassung des FG Hessen (26.6.23, 3 K 1681/17; Rev. BFH I R 50/23, Einspruchsmuster ) nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den einbringungsbedingten Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft.
Nach einer Entscheidung des FG München (8.12.23, 8 K 1534/23; Rev. BFH IX R 31/23, Einspruchsmuster ) liegt ein Abschluss der energetischen Maßnahmen i. S. d. § 35c Abs. 1 EStG bei einer Ratenzahlung nicht ...
In einem Fall, in dem ein nach ursprünglicher Vereinbarung zum 30.12. eines Jahrs fälliges Gesellschafterdarlehen aufgrund anderweitiger Gestaltung unter denselben Partnern hinsichtlich des Darlehensbetrags weggefallen ist und hinsichtlich des zum ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt fällig werdenden Zinsanspruchs des Gläubigers vor Fälligkeit eine Schuldumschaffung vereinbart wird, wonach dem kreditwürdigen Zinsschuldner im überwiegenden Interesse des Zinsgläubigers dieser Betrag als zinsloses Darlehen ...
Erhält ein ehrenamtlich tätiger Steuerpflichtiger für öffentliche Dienste aus einer öffentlichen Kasse eine Aufwandsentschädigung, kann er im Einzelfall nachweisen, dass ihm höhere, nicht durch die steuerfreie ...
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
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Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
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Das FG Niedersachsen (15.11.23, 9 K 311/21; Rev. BFH IV R 30/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass das Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr im Rahmen der gewerbesteuerrechtlichen Kürzung (§ 9 Nr. 3 S. 2 ff. GewStG) bei eingecharterten Schiffen Verfügungsmacht über das jeweilige Schiff voraussetzt. Hat der Charterer danach über ein eingechartertes Schiff keine Verfügungsmacht, so betreibt er mangels eigenen Einsatzes dieses Schiffs auch kein Handelsschiff im internationalen ...