Das FG Münster (12.12.23, 6 K 2489/22 E; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts keinen Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 EStG darstellt, sondern einen von dieser Vorschrift nicht erfassten veräußerungsähnlichen Vorgang.
Nach Auffassung des FG Köln (21.6.23, 2 K 158/20; Rev. BFH IV R 19/23, Einspruchsmuster ) muss ein bilanzierender, betrieblich beteiligter Wohnungseigentümer, der Zahlungen in eine von der ...
Ihre Mandanten stehen in Sachen Nachhaltigkeit vor vielen neuen Herausforderungen. Dazu zählen die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive ...
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung für Verluste von Kapitalgesellschaften aus stillen ...
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Das FG Münster (25.10.23, 13 K 841/21 E; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Zahlungen an einen Förderverein, der die Gelder an einen Schulträger zur Finanzierung einer Schule weiterleitet, die von den eigenen Kindern besucht wird, Schulgelder i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG darstellen können.